Schwimmverein Bremen von 1910 e.V.


Die Organe des Vereins

Generalversammlung:


  • Wird einberufen in den ersten 8 Wochen des Jahres

  • Jahresberichte des Vorstandes, der Schiedskommission und der Ausschüsse

  • Jahresabschlussbericht des Kassenwartes, Bericht der Kassenprüfer

  • Entlastung des Vorstandes

  • Stellung der Vertrauensfrage und Neuwahl

  • Haushaltsvoranschlag


Generalversammlung

Mitgliederversammlung:


  • wird im Herbst einberufen oder bei dringenden Anlässen


Mitgliederversammlung

Geschäftsführender Vorstand:


  • zur Aufrechterhaltung des „Tagesgeschäftes“


Gesamtvorstand:


  • Eine Vorstellung findet Ihr unter Vorstand


Jugendversammlung


  • Sie ist oberstes Organ der Jugend des Vereines

  • Sie gibt sich eine Jugendordnung, die den Grundsätzen der Vereinssatzung nicht widersprechen darf


Schiedskommission


  • entscheidet als Schiedsgericht bei Unstimmigkeiten von Vereinsmitgliedern, die der Vorstand nicht beilegen kann


Ausschüsse:


  • für verschiedene Anlässe kann der Vorstand oder die Mitgliederversammlung Ausschüsse einberufen


 
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