05.09.2010
Hiermit ermächtige ich den SV Bremen von 1910 e.V. zu Lasten meines nachstehenden Kontos, die von mir zu entrichtenden Beitragszahlungen bis auf Widerruf mittels Lastschrift einzuziehen.
Die Aufnahme bedarf der Genehmigung des Gesamtvorstandes und die Anerkennung der Satzung (Die Satzung können Sie auf Wunsch einsehen).
Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Jahresende erfolgen und muss dem Verein bis zum 30. November des laufenden Jahres schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls besteht Beitragspflicht bis zum Ende des Folgejahres. Jeder Wohnungswechsel ist unverzüglich mitzuteilen.
Vereinszeitung (05.08/17.46)
Himmelfahrtstag im VereinsheimEinweihung der sanierten Wege und Terrassen (23.05/10.30)
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