Schwimmverein Bremen von 1910 e.V. Schwimmverein Bremen von 1910 e.V.

05.09.2010

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Generalversammlung

Das Beratungs- und Beschlussfassungs-Organ des Vereines

Die Generalversammlung ist die jährliche Mitgliederversammlung unseres Vereines. Sie wird in den ersten 8 Wochen des Jahres einberufen. Sie ist das (!!) Beratungs- und Beschlussfassungs-Organ des Vereines.

Die Generalversammlung unterliegt gewissen Regularien, die in unserer Vereinssatzung hinterlegt sind.

Im 1. Teil erfahren die Mitglieder was im abgelaufenen Geschäftsjahr im Verein passiert ist. Dazu legen die Mitglieder des Vorstandes ihre Rechenschaftsberichte ab. Im Wesentlichen sind es bei uns die Berichte vom Sport, von der Jugendarbeit, aus dem Vereinsheim und natürlich von den Finanzen.
Im Anschluss daran gibt es noch evtl. Berichte von der Schiedskommission bzw. von Ausschüssen.
Dann kommt der Bericht der Kassenprüfer, die die Führung der Kasse (Finanzen) überprüft haben.
Zu all diesen Berichten haben die anwesenden Vereinsmitglieder Frage- und Auskunftsrecht.
Die Generalversammlung ist also das entscheidende Medium, wo das Vereinsmitglied Informationen über die Geschäfte des Vereines erhalten kann.

Im 2. Teil wird darüber abgestimmt, ob die Anwesenden der Meinung sind, dass der Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Arbeit im Sinne der Vereinssatzung gemacht hat. Diese Abstimmung nennt man Entlastung.

Im 3. Teil kommt es zu den Wahlen (…und dieses sollte nicht der Grund sein, die Generalversammlung zu meiden).
Laut Satzung unseres Vereines wird der Vorstand immer nur für ein Jahr gewählt. Hier kann sich jedes volljährige Vereinsmitglied der Verantwortung stellen und eine Funktion im Räderwerk der Vereinsarbeit übernehmen. Je mehr dafür bereit sind, desto weniger Arbeit ist es für den Einzelnen. Da die Wahl ja immer nur für 1 Jahr gilt ist der Zeitrahmen auch überschaubar, denn wenn man dann feststellt, „das war nix..“ dann kann man sich ja im Folgejahr wieder zurück ziehen.
Ebenso gewählt werden müssen die Kassenprüfer sowie die Mitglieder der Schiedskommission.

Im 4. Teil geht es um das neue Geschäftsjahr und hier ist ganz wichtig der Haushaltsvoranschlag. Hier drin ist bis ins Einzelne verzeichnet, wofür der Vorstand im kommenden Geschäftsjahr Geld ausgeben will bzw. muss. Auch dieser Haushaltsvoranschlag wird zur Diskussion gestellt und muss abschließend von der Versammlung genehmigt werden. Dieser dann genehmigte und evtl. geänderte Haushaltsplan gilt dann für den Vorstand als bindend.

Im 5. und letzen Teil der Generalversammlung geht es dann um das so genannte „Sonstige“. Hier hat jedes Vereinsmitglied die Möglichkeit Fragen zu stellen, Kritiken zu äußern oder Anregungen zu geben.


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