 Die Mitgliederversammlung soll lt. Satzung im Mai und September bzw. zu besonderem Anlass einberufen werden. Ein besonderer Anlass ist gegeben, wenn der Vorstand oder mindestens 5 % der Mitglieder dieses fordern.
Lt. unserer Satzung ist sie Berufungs- und Entscheidungs-Instanz wenn es z.B. um die Einschränkung von Pflichten von Mitgliedern geht, bei Neufestlegung von Vereinsbeiträgen, wenn kommissarisch eingesetzte Vorstandsmitglieder bestätigt werden müssen bzw. wenn es um besondere Aufwendungen bzw. Anschaffungen geht.
In der Vergangenheit hat es sich bei uns so eingebürgert, dass die Generalversammlung im Frühjahr und die Mitgliederversammlung im Herbst stattfindet.
Die Mitgliederversammlung ist deshalb nicht so umfangreich, wie die Generalversammlung (… also ohne Wahlen) und hat mehr die Funktion der Berichterstattung und Information der Mitglieder. Aber auch hier gilt Auskunfts- und Fragerecht für alle Vereinsmitglieder.
Es gibt keine bessere Möglichkeit an Informationen aus 1.Hand zu gelangen, da alle Verantwortlichen anwesen sind.
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